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Bayerns Verfassungsgericht: Grenzpolizei zum Teil verfassungswidrig

Grenzpfosten,
Foto: Grenzpfosten,

München (dts) – Der bayerische Verfassungsgerichtshof bewertet die Errichtung der bayerischen Grenzpolizei als teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Gericht am Freitag. Die Grünen-Landtagsfraktion hatte dagegen geklagt.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Grenzpolizei im Frühjahr 2018 eingeführt. Die Grenzen zu sichern, sei nach dem Grundgesetz ausschließlich Sache des Bundes, so die Grünen. Es gebe nur deutsche Außengrenzen, keine bayerischen. Somit sei es verfassungswidrig, wenn der Freistaat hier seiner Landespolizei ebenfalls Kompetenzen übertrage, wenn er also neben der dafür zuständigen Bundespolizei eine eigene Grenzpolizei aufbaue. CSU und Staatsregierung hatten angeführt, die bayerischen Grenzpolizisten würden ausschließlich in Abstimmung mit der Bundespolizei aktiv, sodass deren Kompetenzen dadurch nicht verletzt würden.

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