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Wissing hält an Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen fest

Foto: E-Auto-Ladestation (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts) – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hält an den Plänen fest, alle größeren Tankstellenketten zum Aufbau von Elektroauto-Ladesäulen zu verpflichten. „Tankstellen sind überall flächendeckend vorhanden, sie liegen an verkehrsgünstigen Standorten“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Deshalb sei es sinnvoll und wichtig, diese Standorte nicht nur zum Tanken, sondern auch für schnelles Laden von E-Autos zu nutzen.

„Die Mineralölwirtschaft hat bereits begonnen, Ladesäulen an Tankstellen zu errichten. Das möchten wir mit der Versorgungsauflage weiter intensivieren“, erklärte Wissing. „Bei der Umsetzung haben wir auch im Blick, dass es zu keiner wirtschaftlichen Überforderung kleiner Tankstellenbetreiber kommt.“

Die Mineralölwirtschaft hat die Verpflichtung von Tankstellen, mindestens einen Schnellladepunkt bis 2028 bereitzustellen, kritisiert. „Ein Ladesäulenzwang an Tankstellen wäre reine Symbolpolitik“, sagte Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie. Die Tankstellenketten seien beim Aufbau der Ladesäulen mit vollem Engagement dabei. Man baue die Säulen dort, wo es für die E-Autofahrer am sinnvollsten sei.

„Schon jetzt kämpfen unsere Mitglieder mit langen Genehmigungsprozessen und Regulierungshürden“, beklagte Küchen. „Wenn dann auch noch ein Ausbau an ungünstigen Standorten erzwungen wird, löst das Fehlinvestitionen aus, die eine Ladesäulenexpansion an relevanten Orten verhindern.“

Seit Monaten wird um die Details der geplanten Versorgungsauflage gerungen. Inzwischen gibt es eine Einigung auf Eckpunkte zwischen dem Verkehrsministerium und dem Kanzleramt. Ein Gesetzentwurf soll in den kommenden Tagen in die Ressortabstimmung der Regierung gehen.

Laut der „Welt am Sonntag“ sollen nur Unternehmen verpflichtet werden, die mehr als 200 Tankstellen betreiben. Außerdem soll ein Flexibilisierungs- oder Kompensationsmechanismus geplant sein, der es erlaubt, dass die Ladesäule nicht direkt an der Tankstelle, sondern innerhalb eines bestimmten Kilometerradius aufgestellt werden.

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