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Bund und Länder verständigen sich über Details bei Härtefallfonds

Foto: Hinweisschild an einer geschlossenen Bar,

Berlin (dts) – Die Details zum geplanten Härtefallfonds der Bundesregierung stehen. Einen entsprechenden Beschlussentwurf fasste der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder, geht aus einem Papier des Bundeskanzleramts hervor, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Der Fonds richtet sich an Unternehmen, die durch die Raster der Corona-Hilfen gefallen sind.

Er wird wie geplant ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro haben und jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Fonds soll „Hilfen für (nachweislich) förderfähige Fixkosten beziehungsweise Corona-bedingte Härten zur Verfügung stellen“, heißt es laut „Handelsblatt“ in dem Papier. Das Geld des Bundes soll den Ländern nach dem „Königsteiner Schlüssel“ zur Verfügung gestellt werden. Unterstützungsleistungen aus dem Fonds werden „subsidiär“ zu den bestehenden Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen gewährt. Dies könne durch einen abgelehnten Antrag oder Darlegung einer fehlenden Antragsberichtigung erfolgen, heißt es in dem Dokument. Öffentliche Unternehmen sollen nicht antragsberechtigt sein. Die Antragsbearbeitung sowie die Auszahlung der Hilfen liegt bei den Ländern und erfolgt „im Rahmen geeigneter Entscheidungsmechanismen“, wie Härtefall- oder Billigkeitskommissionen.

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