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Koalition einigt sich bei Kurzarbeitergeld und Wahlrechtsreform

Bundeskanzleramt bei Nacht,
Foto: Bundeskanzleramt bei Nacht,

Berlin (dts) – Die Spitzen der Großen Koalition haben sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021 geeinigt. Das teilten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend mit. Corona-Hilfen für den Mittelstand, wie die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Zuschüsse zu den Betriebskosten, sollen bis zum Jahresende 2020 verlängert werden.

Außerdem sprach CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer von einer Einigung auf eine Wahlrechtsreform. Demnach soll schon für die Bundestagswahl 2021 „mit einer entsprechenden Dämpfungsmaßnahme dem ungehinderten Aufwachsen des Bundestages entgegengetreten werden“, die eigentliche Wahlrechtsreform solle dann 2025 umgesetzt werden. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ergänzte, dass bis dahin eine Wahlrechtskommission über Themen wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre sprechen solle. Bis Mitte 2023 sollten entsprechende Empfehlungen vorliegen. Die Koalitionsspitzen waren am Nachmittag im Kanzleramt zusammengekommen.

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