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Bauministerin will ordentliche Kündigungen erschweren

Foto: Klingel an einer Wohnung,

Berlin (dts) – Wer wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung von seinem Vermieter bekommt, soll nach Willen von Bundeswohnministerin Klara Geywitz (SPD) künftig diese Kündigung durch nachträgliche Zahlungen wieder aufheben können. Bislang gilt die sogenannte Schonfristzahlung nur bei fristlosen Kündigungen. „Wir brauchen bei ordentlichen Kündigungen wegen Mietrückständen die Möglichkeit, dass die fällige Summe bis zum Auszugstermin nachgezahlt werden kann, um die Wohnungskündigung wieder aufzuheben“, sagte Geywitz der „Bild am Sonntag“.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) forderte Geywitz indes auf, die Beschlüsse zum dritten sogenannten „Entlastungspaket“ jetzt zügig umzusetzen. „Im Entlastungspaket steht ganz eindeutig, dass über Anpassungen im Energierecht verhindert werden soll, dass Menschen ohne Strom und Gas dasitzen. Und es soll am sozialen Mietrecht gearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass mein Kollege, Justizminister Marco Buschmann, das schon intensiv vorbereitet“, so Geywitz. Um das starke Ansteigen der Grundstückspreise einzudämmen, forderte Geywitz die Kommunen auf, ihre Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern sie in die Erbpacht zu geben. „Man kann Boden nicht vermehren. Der ist dann weg. Damit durchbrechen wir die Spekulation mit Grundstückspreisen“, sagte Geywitz. „Außerdem muss die Stärkung des Vorkaufsrechts für Kommunen jetzt endlich kommen. Wenn Gemeinden den ersten Zugriff auf ein Grundstück haben, haben sie eine viel bessere Verhandlungsposition.“ Eine Folge der aktuellen Energie-, Fachkräfte- und Lieferkettenkrise werden laut Geywitz sein, dass in Deutschland stärker auf serielles und modulares Bauen gesetzt wird. „Jeder, der im Moment baut, merkt, dass es teurer geworden ist. Wir müssen uns in dieser Situation überlegen, wie wir preisdämpfend arbeiten können“, so Geywitz. „Wenn wir mit derselben Anzahl an Fachkräften mehr Wohnungen bauen wollen, geht das nur über serielles oder modulares Bauen. Wichtig dabei: Mit Blick auf den Klimawandel können wir nicht an den Standards schrauben und zum Beispiel weniger Dämmung machen oder auf Solardächer verzichten.“

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