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SPD-Parteivorstand berät über Aufforderung zu AfD-Verbot

Foto: SPD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts) – Der SPD-Parteivorstand soll am kommenden Montag über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD beraten. Die Arbeitsgemeinschaft für Migration und Vielfalt der Partei hat am Freitag einen entsprechenden Antrag eingereicht, über den der „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe) berichtet.

„Die halbherzige Diskussion um ein Verbot der AfD wirkt als Brandbeschleuniger“, heißt es in dem Antrag. Daher sollen „die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung“ von der Partei aufgefordert werden, ein Verbotsverfahren „beherzt und konsequent“ anzugehen.

Aziz Bozkurt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Sozialstaatssekretär in Berlin, sagte der Zeitung, Deutschland habe eine Geschichte, die zu einem klaren Antifaschismus verpflichte. „Noch ist es nicht zu spät.“ Die Verfassung sehe deshalb Parteiverbote explizit vor, so Bozkurt. „Die Parteien im demokratischen Spektrum müssen anerkennen, dass der bisherige Umgang mit der rechtsradikalen AfD alles andere als erfolgreich war“, schreiben sie. Das Übernehmen „von Positionen der radikalen Rechten“ habe nicht zu einer erhofften Beruhigung der Lage geführt, sondern wirke wie ein Katalysator.

Hintergrund des Antrags sind unter anderem Recherchen des gemeinnützigen Online-Mediums „Correctiv“. Laut diesen sollen bei einem Treffen einflussreiche AfD-Politiker mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ einen Plan besprochen haben, um im Fall einer Machtübernahme, Millionen Menschen nach rassistischen Kriterien aus Deutschland zu deportieren.

Eine Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Es wird allerdings nicht auf eigene Initiative tätig, sondern nur bei einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Beim früheren Versuch eines NPD-Verbotes hatte als Erstes die Bundesregierung unter Federführung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) das Verbotsverfahren in Karlsruhe eingereicht. Das Verfahren war letztlich wegen der Irrelevanz der Partei gescheitert. Dass die NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept verfolgt und die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen will, bestätigte das Gericht allerdings ausdrücklich. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar, so die Verfassungsrichter.

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