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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Freispruch von Ilgar Mammadov

Anlässlich des Freispruchs und der Aufhebung der früheren Verurteilung gegen den aserbaidschanischen Oppositionspolitiker, Ilgar Mammadov, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (27.04.):

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Aserbaidschan vom 24. April 2020, die unrechtmäßige Verurteilung des Vorsitzenden der REAL-Partei Ilgar Mammadov aufzuheben und ihn vollständig zu rehabilitieren war überfällig. Ich hoffe, dass diesem ersten Schritt Aserbaidschans, mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Ministerkomitee des Europarats wieder zusammenzuarbeiten und zu seinen Verpflichtungen aus dieser Kooperation zu stehen weitere bedeutsame Schritte zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in Aserbaidschan folgen werden.

Hintergrund:

Ilgar Mammadov war im Februar 2013 – ein halbes Jahr vor den Präsidentschaftswahlen, bei denen er kandidieren wollte – verhaftet und im März 2014 mit dem Vorwurf der Anstiftung von Unruhen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Im August 2018 kam er frei, galt aber als vorbestraft. Dies schloss ihn vom passiven Wahlrecht für Parlaments- und Präsidentschaftswahlen aus. Bereits im Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit der Verhaftung und Verurteilung Mammadovs zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt und Aserbaidschan dazu verpflichtet, das Urteil zu revidieren und Mammadov zu entschädigen. Am 5. Dezember 2017 hatte das Ministerkomitee des Europarats Maßnahmen gegen Aserbaidschan eingeleitet, weil Aserbaidschan den Verpflichtungen aus dem EGMR-Urteil noch immer nicht nachgekommen war.

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