Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Kampf gegen Genitalverstümmelung in Sudan

Zum Kampf gegen Genitalverstümmelung in Sudan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (30.04.):

Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Genitalverstümmelung wurde jetzt in Sudan erreicht. Am 27. April 2020 wurde ein neuer Paragraph ins sudanesische Strafgesetzbuch eingefügt, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt. Über diese Stärkung der Menschenrechte und insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen in Sudan freue ich mich sehr! Es ist ein starkes Signal, dass sich der Minister für religiöse Angelegenheiten für diese Gesetzesänderung eingesetzt hat, und dass sie durch einen gemeinsamen Beschluss des Souveränitätsrats und des Kabinetts verabschiedet wurde.

Hintergrund:

Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen (female genital mutilation – FGM) ist im Sudan eine weitverbreitete Praxis. UNICEF geht davon aus, dass 87% aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im Sudan davon betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass der FGM Typ III, bei dem alle sichtbaren Genitalien entfernt werden und die Wunde zugenäht wird, auch heute weit verbreitet ist. Der weiten Verbreitung von FGM in Sudan stand immer eine aktive Zivilgesellschaft gegenüber, die sich gegen diese Praxis gewandt hat. Der im neuen Paragraphen 141 des sudanesischen Strafgesetzbuch vorgesehene Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Haft und eröffnete die Möglichkeit, die Einrichtung, welche die Genitalverstümmelung vorgenommen hat, zu schließen. Die Bundesregierung unterstützt ein regionales Vorhaben, das in Sudan, Somalia und Äthiopien zur Prävention von FGM beiträgt.

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