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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Vollstreckung eines Todesurteils in Taiwan

Zur Vollstreckung eines Todesurteils in Taiwan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (03.04.):

 

Ich bedauere außerordentlich, dass in Taiwan am 01. April 2020 erneut eine Hinrichtung vollzogen und damit das seit Mai 2016 laufende de-facto Moratorium bei der Vollstreckung von Todesurteilen unterbrochen wurde. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe als eine grausame und unmenschliche Art der Bestrafung unter allen Umständen ab. Gemeinsam mit unseren EU-Partnern setzen wir uns seit Jahren intensiv für eine Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein.

Diese erneute Hinrichtung ist ein Rückschritt für die Menschenrechte in Taiwan, einer stabilen Demokratie mit ansonsten sehr hohen Menschenrechtsstandards. Ich fordere die Verantwortlichen auf, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken und als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu dem Moratorium zurückzukehren.

 

Hintergrund:

Der am 01. April 2020 hingerichtete Weng Jen-hsien war 2016 nach der Ermordung von sechs Familienangehörigen zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde in mehreren Instanzen, zuletzt am 10. Juli 2019 vom Obersten Gericht, bestätigt. Seit Antritt der derzeitigen Regierung im Mai 2016 ist in Taiwan bisher erst ein Todesurteil vollstreckt worden.

 

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