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Öffentliches Leben soll über Ostern fünf Tage ruhen

Foto: Corona-Hinweis,

Berlin (dts) – Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das öffentliche Leben über Ostern stark herunterzufahren. Der 1. und 3. April sollen „zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April“ belegt werden, heißt es im Beschluss. Die Einigung kam erst nach elf Stunden Verhandlungen und nach 2 Uhr in der Nacht zustande.

Mit der „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ gelte damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „WirBleibenZuHause“, so das Beschlusspapier. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt, Ansammlungen im öffentlichen Raum sollen „grundsätzlich untersagt“ werden. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel darf am Ostersamstag öffnen. „Selbstverständlich werden Tankstellen offen haben“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Nacht betreffend des geplanten fünftägigen „Osterlockdowns“. Es würden die Regeln gelten wie an Feiertagen. Anstatt Erleichterungen zu Ostern gab es damit eine Verschärfung, anstatt härterer allgemeiner Regeln bleibt im Grunde alles beim alten. Die schon beschlossenen Lockdown-Regeln sollen bis zum 18. April verlängert werden, sie sehen ab bestimmten Inzidenzwerten härtere Maßnahmen vor. Weiter beschlossen Bund und Länder, dass in Schulen und Kitas „flächendeckende Tests“ eingeführt werden, von einem Schließen war aber, anders als in einem früheren Beschlussentwurf, nicht mehr die Rede. Beim Thema Reisen soll „eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland“ werden, so ein weiterer Beschluss von Bund und Ländern. Sogenannte „Protokollnotizen“, um die es bei den Verhandlungen wohl stundenlangen Streit gegeben hatte, waren im in der Nacht veröffentlichten Beschluss nicht zu finden. So hatten sich beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für sogenannten „kontaktlosen Urlaub“ ausgesprochen, etwa in der Ferienwohnung oder im Wohnmobil. Davon war im Beschluss nun keine Rede, was aber nicht heißt, dass die Länder nicht doch noch eigene Regeln dafür entwerfen. „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt“, sagte der Bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder in der Nacht. Am 12. April wollen Bund und Länder erneut beraten.

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