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Ampel einigt sich auf Reform des Bundespolizeigesetzes

Foto: Polizei,

Berlin (dts) – Die Ampelkoalition hat sich nach langem Anlauf auf eine Reform des Bundespolizeigesetzes geeinigt. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Fachpolitiker der Fraktionen vereinbarten demnach eine Formulierung, die für Polizeikräfte eine rechtssichere Grundlage für Kontrollen schaffen soll, ohne dass dabei der Verdacht entsteht, es handele sich um sogenanntes „Racial Profiling“.

Von solchem spricht man, wenn Personen wegen ihrer äußeren Merkmale, etwa der Hautfarbe, kontrolliert werden. Die Einigung der Ampel, über die die FAZ berichtet, bedeutet, dass Kontrollen ausschließlich aufgrund äußerer Merkmale weiterhin nicht zulässig sind, dass entsprechende Merkmale einer Überprüfung aber nicht im Wege stehen, wenn Erfahrung oder aktuelle Ereignisse sie angemessen erscheinen lassen. Vorgesehen ist, dass überprüfte Personen eine sogenannte Kontrollquittung erhalten, wenn sie das verlangen. Mit dieser wird der Verlauf der Kontrolle dokumentiert, ein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei entsteht dadurch nach Auffassung der Ampel-Politiker nicht. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, hatten sich auf eine Lösung verständigt, die jetzt von den Fraktionsführungen behandelt und ins Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Mit einer Kabinettsbefassung ist für Mai zu rechnen. Hartmann sagte der FAZ, die Ampelkoalition hat bei der geplanten Reform des Bundespolizeigesetzes „jetzt den Knoten durchgeschlagen“. Man habe sich „diese wichtige Reform“ auch im Koalitionsvertrag fest vorgenommen. „Allerdings haben sich die Ressorts der Bundesregierung bei der Umsetzung seit Monaten verhakt und sind bei diesem Projekt nicht vorangekommen.“ Jetzt hätten die Fraktionen „selbst die Weichen gestellt und eine Lösung bei einem verhakten Punkt gefunden“. Seitens der Grünen zeigte man sich zufrieden mit der Übereinkunft. „Die Novelle des Bundespolizeigesetzes ist eine Richtungsentscheidung für die Modernisierung der Bundespolizei“, sagte Mihalic der FAZ. Durch die Reform der verdachtsunabhängigen Kontrollen und die Einführung von Kontrollquittungen werde die „Wahrscheinlichkeit von diskriminierend wirkenden Praktiken“ verringert und die Rechtsposition der Betroffenen gestärkt. Für die FDP-Fraktion sagte Höferlin, mit dem kommenden Bundespolizeigesetz „stärken wir in der Ampel den begonnenen Paradigmenwechsel, Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen“. Die Bundespolizei könne künftig ihre Arbeit, vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen, durch effizientere Personenkontrollen besser als vorher erledigen. „Für die Menschen bedeutet das mehr Sicherheit“, so der FDP-Politiker.

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