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Union sieht Debatte über „Rasse“-Begriff im Grundgesetz kritisch

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts) – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht der Forderung nach einer Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetzes skeptisch gegenüber. „Das Grundgesetz ist ein historisches Dokument, dessen Sprache aus dem zeitgeschichtlichen Kontext heraus verstanden werden muss“, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak, am Donnerstag. „Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wollten mit der Formulierung des Artikels drei in bewusster Abgrenzung zum Rassenwahn der Nationalsozialisten gerade ein Zeichen gegen rassistische Ausgrenzung und Hass setzen.“

Der Begriff entspreche weder dem derzeitigen Sprachgebrauch noch sei er wissenschaftlich korrekt. Gerade daraus ziehe er aber seine „besondere Wirkkraft und Schutzwirkung“, weil er auch „noch so abwegige Vorstellungen von vermeintlich vererbbaren Merkmalen einer bestimmten Menschengruppe“ erfasse und eine Differenzierung danach verfassungsrechtlich untersage. Das von Artikel drei, Absatz drei verfolgte Ziel sei und bleibe „höchst aktuell“, nämlich die Bekämpfung von Rassismus. Das sei eine „bleibende Aufgabe“, die von diesem Absatz „richtigerweise“ adressiert werde, so der CDU-Politiker. „Die Streichung des Begriffs `Rasse` würde den absoluten Diskriminierungsschutz des Artikels drei, Absatz drei im Ergebnis dagegen sogar vermindern“, was kaum das Ziel sein könne.

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