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Verfassungsexperte kritisiert Karlsruher Richter

Foto: Bundesverfassungsgericht,

Freiburg (dts) – Verfassungsexperte Dietrich Murswiek hat Kritik am Bundesverfassungsgericht und der Corona-Politik der Bundesregierung geübt. Es sei „potenziell schädlich für unseren Rechtsstaat“, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen die „Bundesnotbremse“ der Bundesregierung seit April nicht entschieden werde, sagte er der „Bild“ (Donnerstagausgabe). Ein Eilantrag zu der Beschwerde war vom Gericht bereits abgewiesen worden.

„Einem Eilantrag muss stattgegeben werden, wenn er aus einem `wichtigen Gemeinwohlgrund` dringend geboten ist. Unser Eilantrag wurde vom Verfassungsgericht abgewiesen, obwohl wir gerügt hatten, dass die `Bundes-Notbremse` das Recht auf individuellen Rechtsschutz und das Rechtsstaatsprinzip in schwerwiegender Weise verletze. Warum das kein wichtiger Grund des Gemeinwohls sein soll, bleibt das Geheimnis der Kammer.“ Der Verfassungsexperte rügte die Untätigkeit der Karlsruher Richter: „In der Coronakrise sind die Grundrechte der gesamten Bevölkerung in einem solchen Ausmaß eingeschränkt worden, wie es dies in einem Rechtsstaat zu Friedenszeiten noch nie gegeben hat. Dass das Bundesverfassungsgericht nach fast anderthalb Jahren noch immer nicht mit einer Leitentscheidung Richtlinien für den rechtlichen Umgang mit einer solchen Ausnahmelage gegeben hat, wird das Ansehen des Gerichts nachhaltig schädigen.“ Durch die Corona-Politik der Bundesregierung sei „das Rechtsstaatsprinzip bereits schwer beschädigt“ worden, so der Wissenschaftler der Universität Freiburg. „In der Pandemie wurde der Grundsatz ins Gegenteil verkehrt, wonach der Staat Freiheitseinschränkungen rechtfertigen und die Tatsachen, die zur Rechtfertigung dienen, beweisen muss.“ Jetzt müsse der Bürger beweisen, dass er ungefährlich sei und „ab Oktober auch noch die Kosten für die Beweisführung tragen – in Form eines Corona-Tests“. Murswiek warnte davor, dass ohne richterlichen Einspruch auch in Zukunft massive widerrechtliche Eingriffe in die Grundrechte erfolgen könnten: „Die nächste Pandemie kommt bestimmt, und wir müssen uns wappnen, nicht alle Fehler und Verfassungsverstöße zu wiederholen. Im Augenblick steuern wir auf eine massive Diskriminierung der Ungeimpften zu: Die Politik will verfassungswidrig eine Impfung erzwingen, die zum Schutz der bereits Geimpften gar nicht nötig ist.“ Der Verfassungsrechtler vermutet, dass der Gesetzgeber den Argumenten seiner Klage, die er im Auftrag des SPD-Rechtsexperten Florian Post eingereicht hatte, gefolgt sei. Dennoch stehe die Verlängerung eines epidemischen Notstands den Fakten der Corona-Lage entgegen. „Wenn man die jetzt beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes liest, sieht es aus, als hätten Bundesregierung und Bundestag sich von unserer Verfassungsbeschwerde inspirieren lassen. Wir haben gefordert, dass Corona-Maßnahmen nicht allein abhängen von der Sieben-Tage-Inzidenz, sondern vornehmlich von anderen Faktoren wie der Auslastung der Intensivstationen oder der Impfquote. Genau das ist jetzt als Gesetz beschlossen worden – allerdings viel zu spät und zu einem Zeitpunkt, zu dem nach meiner Auffassung gar keine `epidemische Lage von nationaler Bedeutung` mehr gegeben ist.“ Eigentlich müssten alle Corona-Maßnahmen sofort beendet werden, so der Forscher.

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