Verkehrsministerium setzt Förderung von E-Auto-Ladesäulen fort
Berlin (dts) – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will den Bau von Ladesäulen für elektrische Firmenwagen mit weiteren Millionen fördern. Gefördert würden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss, teilte das Verkehrsministerium am Dienstag mit.
„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung“, sagte Wissing. Damit spielten sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und seien gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. „Deshalb investieren wir weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur.“
Ab dem 3. Juni sollen Unternehmen wieder eine Förderung beantragen können. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie zum Beispiel Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw. Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Konkret soll jedes antragstellende Unternehmen genau einen Antrag stellen können. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
Die Schnellladepunkte müssen nach Angaben des Ministeriums im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zudem aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.