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AKK will Nachteile für homosexuelle Soldaten ausgleichen

Annegret Kramp-Karrenbauer, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Annegret Kramp-Karrenbauer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts) – Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant Entschädigungen für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Die Entschädigung soll nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden: Dies ist einer der Eckpunkte eines Gesetzentwurfs, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Truppendienstgerichte verurteilten und in anderer Weise dienstlich benachteiligten Soldaten“.

Die Neuregelung zielt auf Benachteiligungen, die sich noch bis ins Jahr 2000 hinein ausgewirkt haben sollen. Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskriminierung darstellen, war bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden. Im Entwurf von Kramp-Karrenbauer sind jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen. Alle Regeln sollen auch für frühere NVA-Soldaten gelten. Kramp-Karrenbauer will den Gesetzentwurf am 17. September vorstellen. Am gleichen Tag soll eine Studie veröffentlicht werden, die die Ministerin in Auftrag gegeben hat – Titel: „Tabu und Toleranz – der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“. Kramp-Karrenbauer stieß mit Äußerungen über Homo- und Transsexuelle in der Vergangenheit wiederholt auf Kritik. Inzwischen tritt sie dafür ein, dass auch die „Lesben und Schwulen in der Union“ (LSU) einen Status als Organisation in der CDU erhalten.

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