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Justizministerium plant Reform zugunsten lesbischer Paare

Regenbogen-Fahne,
Foto: Regenbogen-Fahne,

Berlin (dts) – Das Bundesjustizministerium plant, dass Kinder künftig auch ohne Adoption zwei Mütter haben können. Das gilt für Ehen wie auch für unverheiratete lesbische Paare, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Ministeriums, der nun in der Regierung abgestimmt wird. Danach sollen beide Frauen Mutter heißen, wie das etwa in den Niederlanden oder in Finnland der Fall ist.

Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, „das wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Dass Kinder lesbischer Paare fortan zwei rechtliche Elternteile haben, und zwar, wie bei heterosexuellen Paaren, von Beginn an, dient dem Entwurf zufolge vor allem ihrer Sicherheit. Denn damit sind Ansprüche verbunden, vor allem auf Unterhalt. Zugleich schreibt der Entwurf fest, dass es nur zwei Elternteile geben kann. Der männliche Erzeuger, etwa ein Samenspender, der nach der Geburt plötzlich Vater sein möchte, kann sich nicht als dritter Elternteil hineindrängen. Außerdem sieht die Reform keine Co-Vater-Regelung für homosexuelle Männer vor, die bei der Familiengründung oft auf die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft angewiesen sind. Im zweiten Teil der Reform soll unverheirateten Paaren der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert werden, also die Entscheidung über Schule, Namen oder Wohnort. Eine gemeinsame Erklärung ist nicht mehr nötig, fortan soll die Anerkennung der Vaterschaft genügen, für die die Zustimmung der Mutter nötig ist. Wird um die Vaterschaft dagegen vor Gericht gestritten – das dann per DNA-Test die Verhältnisse klärt -, bekommt der gerichtlich festgestellte Vater das Sorgerecht aber nicht automatisch. Dann bleibt es bei der gemeinsamen Erklärung. Die Vetoposition der Mutter soll Konflikten über Kinder entgegenwirken, die durch Samenspender oder in One-Night-Stands gezeugt wurden. Neu sind zudem erweiterte Ansprüche zur Klärung der genetischen Abstammung: Bisher können nur Vater, Mutter und Kind einen Gentest verlangen. Wer sich dagegen für den leiblichen Vater hält, dem bleibt nur der Weg, die Vaterschaft des anderen Mannes anzufechten. Der Entwurf räumt nun auch dem mutmaßlichen Vater eine vereinfachte Möglichkeit ein, allein die genetische Verwandtschaft klären zu lassen, ohne klagen zu müssen. Dasselbe gilt auch für die „mutmaßliche Mutter“.

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