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Richter warnten bereits im Mai vor mögliche Fehler in StVO-Novelle

Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, über dts Nachrichtenagentur

Stuttgart (dts) – Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart, Cornelia Horz, hat bereits im Mai davor gewarnt, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung durch das Bundesverkehrsministerium grobe Fehler enthalte. In einem Brief an das baden-württembergische Justizministerium vom 22. Mai dieses Jahres, über den der „Spiegel“ berichtet, schreibt Horz von einem „Verstoß gegen das Zitiergebot“, der die jüngst verabschiedete Novelle insgesamt unwirksam machen könne. Sie sagte zudem eine Klagewelle voraus und forderte vom Bundesverkehrsministerium „eine möglichst schnelle Korrektur“ der fehlerhaften Regelung.

Die Warnung war vom CDU-geführten Justiz- ins grüne Verkehrsministerium gewandert. Dort war das Schreiben laut Ministerium am 8. Juni eingetroffen, wegen Erkrankung des zuständigen Beamten allerdings zunächst liegen geblieben. „Als schließlich ein entsprechendes Schreiben an das Bundesverkehrsministerium entworfen wurde, kamen von dort bereits öffentliche Erklärungen über eine mögliche Nichtigkeit von Teilen der StVO-Novelle“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Zwischenzeitlich hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter anderem jene Regelung für nichtig erklärt, wonach Autofahrer mit einem Monat Fahrverbot belegt werden sollen, die um mehr als 21 km/h innerorts und um mehr als 26 km/h außerorts zu schnell gefahren sind. In rund 11.500 Fällen sind Fahrverbote ausgesprochen worden, die jetzt von den Behörden zurückgenommen werden müssen.

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