Das Land Berlin zahlt nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigungen für einen Verdienstausfall bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne.
Das Land Berlin zahlt nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigungen für einen Verdienstausfall bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne.